Fertilitätserhalt
Bei vielen Krebsarten ist die Chemotherapie essentiell, um die maligne Erkrankung zu bekämpfen. Doch diese schädigt nicht nur die Krebszellen, sondern alle Zellen im menschlichen Körper. Besonders sensibel reagieren unter anderem die Eizellen und Spermien auf die Behandlung. Um dennoch möglichst große Chancen auf die Erfüllung des Kinderwunsches nach abgeschlossener Therapie zu haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Fruchtbarkeit zu schützen.
Eine Chemotherapie, kann einen toxischen Effekt auf die Spermienbildung im Hoden ausüben. Die unterschiedlichen Substanzen unterscheiden sich in ihrer schädigenden Wirkung. Als besonders schädlich werden Alkylanzien (Cyclophosphamid, Chlorambucil) angesehen. Entsprechend scheint die Behandlung mit nichtalkylierenden Substanzen bzw. die Verwendung von Cisplatin-basierten Protokollen eine höhere Wahrscheinlichkeit der Erholung der Spermiogenese aufzuweisen. Trotzdem ist im Einzelfall ein kompletter Verlust der Keimzellbildung nicht ausgeschlossen. Sind in diesem Fall im Vorfeld der Behandlung keine fertilitätssichernden Maßnahmen ergriffen worden, besteht für den Mann keine Chance ein eigenes Kind zu zeugen.
Bei der Bestrahlung ist die verwendete Dosis von großer Bedeutung. Die Keimzellen im Hoden reagieren empfindlicher auf eine Bestrahlung, als die Eizellen im weiblichen Eierstock. Bereits bei einer geringen Bestrahlungsdosis wird eine Einschränkung der Spermienzahl beschrieben, die über 9-18 Monate nachzuweisen ist. Bei hohen Dosen kann die Spermienbildung erst nach Jahren wieder einsetzten, oder aber auch ganz ausbleiben. Eine Ganzkörperbestrahlung als Vorbereitung für eine Knochenmarktransplantation führt bei ca. 80% aller Patienten zu einer dauerhaften Sterilität.
Unsere Kinderwunschzentrum fühlt sich nicht nur für die Kinderwunschbehandlung betroffener Paare zuständig, sondern hat es sich auch zur Aufgabe gemacht, Frauen und Männern bei der Auswahl und Umsetzung fertilitätssichernder Maßnahmen vor einer Chemo- und/oder Strahlentherapie zur Seite zu stehen. Die Kosten für Beratung, Untersuchung und ggf. fertilitätserhaltende Maßnahmen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bis zur Vollendung des 40.Lebensjahres (Frau) bzw. 50.Lebensjahres (Mann) übernommen wenn wegen einer keimzellschädigenden Therapie medizinisch notwendig erscheinen. Die Gefährdung Ihrer Fertilität durch die geplante Therapie muss von Ihrem behandelnden Arzt auf dem unten verlinkten Formular bescheinigt werden. Bringen Sie bitte diese ausgefüllte Bescheinigung für Fertilitätserhalt zu unserem Erstgespräch mit. Da bei Ihnen bereits ohnehin zahlreiche Blutentnahmen erfolgten, sollten im Vorfeld möglichst folgende Parameter bestimmt worden sein:
- AMH (Anti-Müller-Hormon)
- LH (Luteinisierendes Hormon)
- FSH (Follikelstimulierendes Hormon)
- Progesteron
- Estradiol
- Infektionsserologie für HIV, Hepatitis B und C
- HIV1/2-AK
- HBsAG
- Anti-HBc-AK
- Anti-HCV-AK
Für Frauen wäre es sehr sinnvoll, wenn Sie sich bereits im Vorfeld das FertiProtekt-Beratungsblatt für fertilitätserhaltende Maßnahmen bei der Frau durchlesen würden.
Druckversion „Bescheinigung für Fertilitätserhalt nach § 4 Satz 2 Nr. 1 Kryo-RL“ (PDF)
Druckversion „FertiProtekt-Beratungsblatt für fertilitätserhaltende Maßnahmen bei der Frau“ (PDF)
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