Patienteninfo – Reproduktionsmedizin
Sehr geehrtes Patientenpaar,
Ihr Wunsch nach einem gemeinsamen Kind ist bislang nicht in Erfüllung gegangen. Sie haben sich deshalb an Ihren Gynäkologen bzw. Urologen gewandt, um das Problem zu besprechen und erste Behandlungsschritte einzuleiten. Sie beabsichtigen nun, ein spezialisiertes Kinderwunschzentrum aufzusuchen, um weiter- führende und spezielle Behandlungs- möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Unsere Einrichtung, als Mitglied des Bundesverbandes Reproduktionsmedizinischer Zentren, kann Ihnen diese Leistungen in vollem Umfang anbieten.
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Das Rostocker Kinderwunschzentrum
Bereits vor über 20 Jahren wurde an der Universitäts-Frauenklinik Rostock die erste künstliche Befruchtung (in vitro Fertilisation – IVF) durchgeführt. Über viele Jahre konnte in dieser Einrichtung den ungewollt kinderlosen Paaren eine qualifizierte Hilfe angeboten werden. Mit dem 1. Juni 2004 wurde der reproduktionsmedizinische Arbeitsbereich aus der Universitäts-Frauenklinik Rostock ausgegliedert. In neuen, freundlichen und nach höchstem Standard ausgestatteten Sprechzimmern, Laboren und OPs wird die Kinderwunschbehandlung seitdem von der Gemeinschaftspraxis Dr. Müller & Busecke fortgesetzt. Dieses Kinderwunschzentrum befindet sich unter einem Dach und in direkter Nachbarschaft mit der Rostocker Universitäts-Frauenklinik am Standort des Klinikums Südstadt.
Erstgespräch
Die hochspezialisierten Behandlungsmethoden der assistierten Reproduktion können nicht flächendeckend angeboten werden. Für die Kinderwunschpatienten unseres Bundeslandes resultieren daraus oft erhebliche Anfahrtswege. Es ist unser gemeinsames Interesse, mit möglichst wenigen, aber dafür effektiven Vorstellungsterminen auszukommen.
Oft ist auch ein vorbereitender Termin mit unseren Mitarbeitern nützlich, um für das Erstgespräch bereits fehlende Laborwerte und Vorbefunde zu vervollständigen. Für diesen vorbereitenden Termin, der auch einzeln wahrgenommen werden kann, sind die Terminvergaben wesentlich flexibler an Ihre Arbeitssituation und den Regelzyklus anzupassen.
Den ersten Arzttermin in unserer Praxis sollten möglichst beide Partner gemeinsam wahrnehmen. Für die nächsten Vorstellungen ist meist die Anwesenheit der Frau ausreichend. Die erneute Notwendigkeit des gemeinsamen Erscheinens wird Ihnen rechtzeitig angekündigt.
Normalerweise erfolgt die Überweisung für beide Partner durch Ihren Frauenarzt, seltener durch Urologen oder Hausärzte. Auch für privatversicherte Patienten ist eine Überweisung sinnvoll. Sie erleichtert die Kommunikation mit Ihrem Frauenarzt. Eine effektive Zusammenarbeit mit ihm kann Ihnen Zeit und Wege ersparen.
Erstgespräch – detaillierte Informationen
Behandlungsmöglichkeiten und Kosten
Alle in Deutschland zugelassenen Möglichkeiten zur assistierten Reproduktion können angeboten werden. Dennoch gehört es zu unseren Prinzipien, diese erst nach Prüfung möglicher Alternativen anzuwenden. Im Idealfall erreichen wir das gemeinsame Ziel bereits nach medikamentöser Korrektur der funktionellen Störungen. Solange – auch nach hormoneller Stimulation – der Abschluss der Behandlung bei Ihnen zu Hause als Geschlechtsverkehr zum optimalen Zeitpunkt (VZO) erfolgt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Auch die Kosten für die operative Abklärung der Eileiterdurchgängigkeit werden von den Krankenkassen getragen. Der Goldstandard hierfür ist (in Vollnarkose) die Spiegelung der Gebärmutter (Hysteroskopie = HSK), Bauchspiegelung (Laparoskopie = LSK) und Durchgängigkeitsprüfung der Eileiter (Blauprobe, Chromopertubation).
Für eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen der assistierten Reproduktion bei gesetzlich versichterten Patienten übernimmt nach Genehmigung eines entsprechenden Behandlungsplanes die Krankenkasse 50% der Kosten. Dies betrifft:
- die intrauterine Insemination (IUI) im stimulierten Zyklus:
- 3 Versuche mit einem Eigenanteil von jeweils ca. 500 €;
- die „künstliche Befruchtung“ = in vitro Fertilisation (IVF):
- Eigenanteil von ca. 1500 € pro Behandlungszyklus;
die „künstliche Befruchtung“ mit Mikroinjektion eines Spermiums pro Eizelle = intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): Eigenanteil ca. 1800 € pro Behandlungszyklus. Von IVF oder ICSI werden insgesamt 3 Versuche genehmigt.
Für privat versicherte Patienten oder Selbstzahler (z.B. unverheiratete Paare, Über- oder Unterschreiten der Altergrenze) gilt eine andere Gebührenordnung, diese können Sie in der Praxis erfragen.
Die Kosten für die folgenden Maßnahmen der assistierten Reproduktion werden von den Krankenkassen grundsätzlich nicht getragen: Kryokonservierung von Eizellen, Spermien, Hoden- oder Ovargewebe oder ggf. Embryonen, Laserschlupfhilfe vor dem Embryotransfer (Assisted hatching), Gewinnung von Spermien aus Hodengewebe durch testikuläre Spermienextraktion (TESE), Verwendung von Spendersamen bei der artefiziellen donogenen Insemination (ADI) oder der heterologen IVF oder Polkörperdiagnostik (PKD). Über die entstehenden Kosten wird im Einzelfall vor Behandlungsbeginn gesprochen. Wiederum andere Maßnahmen, wie die genetische Untersuchung der Embryonen vor dem Transfer = Präimplantationsdiagnostik (PID), Eizellspende, Embryonenspende und Leihmutterschaft sind in Deutschland verboten.
Liebes Patientenpaar,
Sollte es zwischenzeitlich zu Terminverschiebungen oder sonstigen Änderungen kommen, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich, denn jeder ungenutzte Termin verlängert die Wartezeit anderer Patienten. Wir hoffen, Ihnen bald bei der Erfüllung Ihres gemeinsamen Kinderwunsches helfen zu können.
Ihr Rostocker Kinderwunschteam